FAQs

Wie bekomme ich einen Ausweis für die Stadtbibliothek Kirchheimbolanden? Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie in der Stadtbibliothek. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einem amtlichen Nachweis der Adresse (Meldebescheinigung).
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und dessen Personalausweis. Am einfachsten ist es, wenn ein Erziehungsberechtigter das Kind zur Anmeldung begleitet. Auch hier gilt: Bitte den Personalausweis nicht vergessen!

Ab welchem Alter kann man sich in der Bibliothek anmelden? Eine Anmeldung in der Stadtbibliothek ist ab dem 6. Geburtstag möglich.

Wieviel kostet die Ausleihe? Die Ausleihe ist kostenlos.

Was kann ich in der Stadtbibliothek Kirchheimbolanden alles ausleihen? Sie können:
  • Bücher,
  • Hörbücher,
  • Tonies-Hörfiguren,
  • Tiptoi- und Bookii-Bücher,
  • Comics,
  • Zeitschriften und Spiele ausleihen.
  • Außerdem verleihen wir Tiptoi- und Bookii-Stifte sowie gegen Gebühr auch Tonie-Boxen,Tolino-eReader und SAMI-Lesebären

Wie viele Medien kann ich gleichzeitig ausleihen? Sie können aktuell pro Benutzerkonto bis zu zehn Medien ausleihen.

Wie lange kann ich die Medien behalten?
  • Zeitschriften: 1 Woche
  • Tonies-Hörfiguren: 2 Wochen
  • Bücher, Hörbücher (CDs) und Spiele: 4 Wochen

Wie funktionieren die Ausleihe und die Rückgabe von Medien?
  • Die Ausleihe der Medien erfolgt unter Vorlage des gültigen Bibliotheksausweises an der Verbuchungstheke.
  • Nach der Verbuchung erhalten Sie eine Ausleihquittung, auf der das gültige Rückgabedatum steht.
  • Bitte prüfen Sie vor jeder Ausleihe alle Medien auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen. Vorhandene Mängel teilen Sie uns bitte vor der Ausleihe mit, um spätere unangenehme Reklamationen zu vermeiden.
  • Die Medien können ohne Vorlage des Benutzerausweises zurückgegeben werden.

Ich habe meinen Bibliotheksausweis vergessen. Kann ich auch dann Medien ausleihen?Nein. Eine Ausleihe ist nur unter Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises möglich.

Was versteht man unter einem gültigen Bibliothkesausweis?Als gültiger Bibliotheksausweis wird ausschließlich die Plastikkarte in Kreditkartengröße, die Sie bei der Anmeldung erhalten und unterschrieben haben, anerkannt. Auf ihr befindet sich ein Barcode unter dem Ihre achtstellige Nutzernummer steht. Eine Ausleihe mit kopierten oder abfotografierten Ausweisen (z.B. im Smartphone) ist nicht möglich.

Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben? Ja. Außerhalb der Öffnungszeiten können Medien über die Outdoor-Medienrückgabebox zurückgegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Spiele und Fernleihmedien. Auch während regulärer Betriebsferien oder wenn in der näheren Umgebung Feste stattfinden, ist keine Rückgabe über die Box möglich. Die Bibliotheksmitarbeiter*innen leeren die Rückgabebox jeweils vor Beginn der Öffnungszeiten und buchen im Anschluss die Medien von den Konten der Nutzer zurück. Bereits entstandene Säumnisgebühren bleiben allerdings bestehen. Die Rückgabe erfolgt in der Verantwortung des Entleihers. Für eingeworfene Medien übernimmt die Bibliothek keine Haftung

Darf eine andere Person mit meinem Bibliotheksausweis Medien entleihen? Nein. Der Ausweis ist nicht übertragbar.

Muss ich meine ausgeliehenen Medien persönlich zurückbringen? Nein. Eine Rückgabe ist auch durch Dritte möglich. Für die ordnungsgemäße Rückgabe haftet jedoch der/die Karteninhaber*in.

Kann eine andere Person für mich vorbestellte Medien abholen? Ja, mit dem Bibliotheksausweis des Bestellenden.

Kann ich die Ausleihfrist der von mir entliehenen Medien verlängern?
  • Sie können die Ausleihfrist je nach Medienart bis zu zweimal verlängern, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
  • Die Leihfrist der Spiele kann nicht verlängert werden.

Muss ich zum Verlängern der Ausleihfrist persönlich in die Bibliothek kommen? Nein. Verlängerungen können auch wie folgt vorgenommen werden:

Was passiert, wenn ich vergesse, Medien zurückzubringen?
  • Ist die Leihfrist überschritten, so fällt nach Ablauf der Leihfrist für jedes Medium pro angefangene Woche ein Entgelt von 0,50 Euro an.
  • Wenn Sie die Ausleihfrist der Medien nach Ablauf der Leihfrist verlängern, so erhöht sich das Entgelt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
  • Näheres entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.

Ein von mir gesuchtes Medium ist ausgeliehen, was kann ich tun? Jedes ausgeliehene Medium kann, wie folgend beschrieben, kostenlos vorbestellt werden:

  • an der Ausleihtheke,
  • an den Rechercheplätzen in der Bibliothek
  • im Internet über den Online-Katalog
Aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. nicht fristgerechte Rückgabe, bereits vorliegende Vormerkungen anderer Kunden) ist eine genaue Auskunft über den Erledigungszeitraum jedoch nicht möglich.

Werde ich benachrichtigt, wenn ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?Ja. Sie werden je nach Wunsch telefonisch oder per eMail benachrichtigt.

Wie kann ich feststellen, ob ich noch ausgeliehene Medien zu Hause habe und wann sie fällig sind?
  • Die Rückgabefristen können Sie auf der Ausleihquittung sehen, die Sie bei jeder Verbuchung erhalten.
  • Welche Medien Sie noch zu Hause haben und wann diese fällig sind, erfahren Sie auch in der Bibliothek an jedem Rechercheplatz oder über den Online-Katalog im Internet.
  • Klicken Sie hier auf den Button „Leserkonto„, geben Sie Ihre Bibliotheksausweis-Nummer und als Passwort Ihr Geburtsdatum ein (tt.mm.jjjj).

Meine Adresse / mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun? Bitte lassen Sie beim nächsten Bibliotheksbesuch Ihre Adresse oder Ihren Namen unter Vorlage des Personalausweises ändern.

Die Gültigkeit meines Benutzerausweises ist abgelaufen. Was muss ich tun?
  • Die Gültigkeit des Leserausweises kann auf Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
  • Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch, per Mail oder bei Ihrem nächsten Bibliotheksbesuch an die Bibliotheksmitarbeiter.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe? Bitte, melden Sie uns einen Ausweisverlust sofort (Tel. 06352 719877), damit mit dem verlorenen Ausweis kein Missbrauch betrieben werden kann. Bitte denken Sie daran, dass Ihnen durch einen eventuellen Missbrauch ein hoher Schaden entstehen kann.
Gegen Vorlage Ihres Personalausweises können Sie sich einen Ersatz-Bibliotheksausweis ausstellen lassen. Dieser kostet 3 Euro.

Was passiert, wenn ich ein Buch oder ein anderes Medium beschädige oder nicht mehr wiederfinde? Wenn ein Buch oder ein anderes Medium nicht mehr aufgefunden bzw. beschädigt wird, so muss der Neupreis zuzüglich der Einarbeitungskosten an die Stadtbibliothek gezahlt werden.

Wie kann ich entstandene Gebühren bezahlen? Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Kann ich auch Bücher ausleihen, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind? Ja, das ist möglich.
  • Bitte beschreiben Sie uns hierzu das gesuchte Medium so genau wie möglich (Titel, Autor, ggf. ISBN, Verlag und Erscheinungsjahr).
  • Wir bestellen das Buch dann im deutschen Leihverkehr.
  • Sie werden von uns benachrichtigt sobald das Buch eingetroffen ist und abgeholt werden kann.
  • Nach Ablauf der Leihfrist geben Sie das Buch dann wieder in der Stadtbibliothek Kirchheimbolanden ab.
  • Für Porto und Verpackung der Medien erheben wir eine Gebühr in Höhe von 2,50 €.

Kann ich als Leser der Stadtbibliothek auch eBooks ausleihen? Ja. Die Stadtbibliothek Kirchheimbolanden ist Mitglied im Onleihe-Verbund-RLP und im Verbund OverDrive Rheinland-Pfalz. Unseren Lesern stehen neben dem Bestand der Stadtbibliothek mehr als 120 000 eMedien (eBooks, eAudios, eMusic, eMagazine, ePapers, eVideos und eLearning) zur Ausleihe zur Verfügung.

Kann ich als Leser der Stadtbibliothek auch Filme streamen? Ja. Als Nutzer der Stadtbibliothek können Sie das Streaming-Portal „filmfriend“ kostenlos nutzen. Der Filmkatalog von „filmfriend“ reicht vom deutschen Film über erfolgreiche internationale Arthouse-Kinotitel, TV- und Kinodokumentationen, Mainstream-Titel, Kinderfilme bis zu Serien.

Zur Nutzung der digitalen Angebote der Stadtbibliothek benötige ich ein Passwort. Wie lautet es? Ihr Passwort ist – sofern Sie es nicht geändert haben – standartmäßig Ihr Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ
Falls Sie dies möchten, können Sie in Ihrem Leserkonto (Leserkonto & Recherche/Mein Leserkonto)das Passwort ändern.

Kann ich der Bibliothek meine alten Bücher spenden, wenn ich sie nicht mehr brauche?
  • Wir nehmen gerne aktuelle Bestseller, Kinderbücher oder Sachbücher, deren Ersterscheinungsdatum nicht mehr als zwei Jahre zurück liegt, in unseren Bestand auf.
  • Voraussetzung ist, dass sie auch äußerlich in gutem Zustand sind
  • keine Gebrauchsspuren oder
  • keine unangenehmen Gerüche aufweisen.
  • Bitte nehmen Sie vorab telefonisch, per Mail oder persönlich Kontakt mit uns auf.