Benutzerordnung und Gebühren

Benutzerordnung

Allgemeines

  1. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kirchheimbolanden.
  2. Jeder kann die Stadtbibliothek nutzen und deren Medien – mit Ausnahme der Präsenzbestände – entleihen.
  3. Die Nutzung und Ausleihe sind in der Regel kostenlos. Für besondere Leistungen und Leihfristüberschreitungen werden jedoch Entgelte erhoben. Diese Entgelte werden in einer gesonderten Entgeltordnung durch Aushang in der Stadtbibliothek bekannt gegeben.

Anmeldung, Benutzung

  1. Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich. Minderjährige benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die gesetzliche Vertreterin bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  2. Durch Unterschrift wird die Anerkennung der Benutzungsordnung bestätigt. Mit der Anerkennung erfolgt gleichzeitig die Einwilligung zur elektronischen Speicherung personenbezogener Daten. Diese werden entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  3. Bei der Anmeldung wird ein Benutzungsausweis erstellt, der sorgfältig aufzubewahren ist. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzungsausweises (auch durch dritte Personen) entstehen, haftet der Benutzer, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
  4. Die Gültigkeit des Benutzerausweises ist befristet und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
  5. Für die Ausstellung eines neuen Benutzungsausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Benutzungsausweises wird ein Entgelt erhoben. Näheres regelt die Entgeltordnung.
  6. Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek Änderungen des Namens oder der Adresse unverzüglich mitzuteilen.
  7. Mit Anmeldung in der Stadtbibliothek Kirchheimbolanden kann die Benutzerin/der Benutzer auch die Onleihe-RLP nutzen.

Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

  1. Medien werden nur unter Vorlage eines gültigen Benutzungsausweises ausgeliehen.
  2. Verlängerungen über die zweite Verlängerungsfrist sind nicht möglich!
  3. Ausgeliehene Medien können auf Antrag vorgemerkt werden.
  4. Die Anzahl der gleichzeitig auf einen Benutzerausweis entleihbaren Medien ist begrenzt und wird für die einzelnen Medien durch Aushang bekannt gegeben.
  5. Bei der Entleihung von Tonträgern, Bildtonträgern und Datenträgern sind die Bestimmungen des Urheberrechts und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers einzuhalten.
  6. Bei der Entleihung von Datenträgern sind diese selbst vom Benutzer auf Virenbefall zu überprüfen. Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Viren an Dateien und Datenträgern des Benutzers entstehen.
  7. Die Stadtbibliothek kann Medien, die nicht im Bestand vorhanden sind, gegen Entgelt im auswärtigen Leihverkehr beschaffen.
  8. Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnis- und Mahngebühren erhoben. Die Gebühren sind in der Entgeltordnung festgelegt.
  9. Die im Mahnbrief angegebene Höhe der Gebühren bezieht sich auf das Erstellungsdatum des Briefes. Die Gebühren können sich daher bis zur Begleichung des Betrages erhöhen
  10. Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Ausleihbeschränkungen

  1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
  2. Für einzelne Medienarten kann die Bibliotheksleitung besondere Bestimmungen festlegen

Behandlung der Medien, Haftung

  1. Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
  2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/dem Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
  3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  4. Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Tonträger, Bildtonträger und Datenträger an Abspielgeräten entstehen.

Schadenersatz

  1. Die Art und die Höhe der Ersatzleistungen bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
  2. Der Schadenersatz bemisst sich bei der Beschädigung nach den Kosten für die Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.

Internetnutzung

  1. Die Stadtbibliothek stellt einen öffentlichen Internetzugang zur Verfügung, der entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Stadtbibliothek genutzt werden kann.
  2. Zugangsberechtigt sind alle Inhaber eines Benutzungsausweises ab acht Jahren. Gäste können gegen Vorlage eines Personalausweises den Internetzugang auch ohne Benutzungsausweis nutzen.
  3. Die Nutzung des Internetzugangs ist gebührenfrei.
  4. Die Nutzung erfolgt nach vorheriger Anmeldung in der Stadtbibliothek. Die Nutzungsdauer ist auf eine Stunde pro Person und Tag beschränkt, kann aber überschritten werden, wenn keine weitere Anmeldung vorliegt. Versäumte Termine können von der Stadtbibliothek nach einer angemessenen Wartezeit neu vergeben werden.
  5. Vor der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes muss sich der Nutzer am Verbuchungsplatz anmelden und einen Ausweis hinterlegen.
  6. Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.
  7. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software usw. sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Die Kosten pro ausgedruckter Seite sind in der Entgeltordnung aufgeführt.
  8. Der Abruf von jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder rechtswidrigen Angeboten und Diensten sowie Bestellungen, Buchungen oder die bewusste Manipulation von Hard- und Software sind untersagt.
  9. Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird Filtersoftware eingesetzt.
  10. Die Bibliothek haftet nicht:
  • Für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer
  • Für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern
  • Für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihr/ihm benutzen Medien entstehen.
  • Für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen.
  • Für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

  1. Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Eltern werden gebeten auf ihre Kinder zu achten.
  2. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen//Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
  3. Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bibliothek in der Regel nicht gestattet.
  4. Das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek ist nicht gestattet.
  5. Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bibliothek oder das mit seiner Ausübung beauftrage Bibliothekspersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

Ausschluss

  1. Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  2. Bei Leihfristüberschreitungen bleibt der Benutzer ab der dritten Mahnung bis zur Rückgabe der angemahnten Medien und der Begleichung der hieraus entstandenen Gebühren von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen.

Entgeltordnung

Gebühren fürAusleihgebührMahngebühr/WocheGebühr/Mahnbriefsonst. Gebühren
Bücher/0,50 €aktuelle Briefportogebühren/
CDs/DVDs/Tonie-Hörfiguren/0,50 €aktuelle Briefportogebühren/
Zeitschriften/0,50 €aktuelle Briefportogebühren/
Spiele/0,50 €aktuelle Briefportogebühren/
Fernleihe2,50 € / Medium0,50 €aktuelle Briefportogebühren/
Anmeldung / Nutzung///kostenlos
Ersatzausweis///3,00 €
beschädigte oder verlorene Medien///Neupreis +  Einarbeitungskosten
beschädigte oder verlorene CD- bzw. DVD-Hüllen///1,00 €
beschädigte oder verlorene Spieleteile///5,00 €
Vorbestellung///kostenlos
Internet-PC///kostenlos
Ausdrucke///0,20 €/Seite

Ausleihfristen

Pro Leserkonto können insgesamt maximal 10 Medien ausgeliehen werden.

MediengruppeMax. Anzahl AusleihenAusleihfrist1. Verlängerung2. Verlängerung
Kinder- und Jugendbücher104 Wochen4 Wochen1 Woche
Romane und Sachbücher104 Wochen4 Wochen1 Woche
Hörbücher104 Wochen4 Wochen1 Woche
Tonies-Hörfiguren22 Wochen1 Woche/
Spiele24 Wochen//
Zeitschriften31 Woche1 Woche/
Multimediale Medien (Tiptoi-, Ting-, Bookii- oder LeYo-Bücher)34 Wochen//
Medien aus der Ergänzungsbücherei3Je nach Mediengruppekeine Verlängerung möglichkeine Verlängerung möglich
Medien aus Fernleihe-BestellungenJe nach Bestellung3 – 4 Wochenkeine Verlängerung möglichkeine Verlängerung möglich